Wer hat Anspruch?

Arbeitslosen-Einmalzahlung: AMS-Hotline überlastet

Wien
04.09.2020 15:48

Fragen rund um die Einmalzahlung für Arbeitslose sorgen derzeit für einen regelrechten Ansturm auf die Service-Hotline des AMS Wien. „Ein Durchkommen ist telefonisch kaum mehr möglich, andere wichtige Anliegen unserer Kunden könnten dadurch liegen bleiben“, warnte das AMS am Freitag. Per Aussendung wurde nun klargestellt, dass alle Anspruchsberechtigten das Geld automatisch bis spätestens Anfang kommender Woche erhalten werden.

Bereits im Juni verständigte sich die türkis-grüne Bundesregierung auf eine Einmalzahlung in der Höhe von 450 Euro für Arbeitslose (je 150 Euro für die drei Monate des Corona-Höhepunkts). „Ein Antrag muss nicht extra gestellt werden“, betonte nun die Wiener AMS-Chefin Petra Draxl. Zuletzt hätten nämlich viele Wiener wegen Unklarheiten die Serviceline kontaktiert.

Zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang arbeitslos
Zur Klarstellung betonte das AMS, dass lediglich jene Personen, die zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Überbrückungshilfe bezogen haben, die Einmalzahlung bekommen.

Einmalzahlung ist pfändbar
„Zeiten, in denen Krankengeld, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld oder ausschließlich Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts bezogen wurden, zählen ebenso wenig dazu wie jene Phasen, in denen aufgrund einer Sperrfrist kein Geld ausbezahlt wurde“, wurde in der Aussendung erklärt. Die Einmalzahlung ist außerdem pfändbar: „Liegen Exekutionen vor, kann das Geld vom AMS also zur Gänze oder in Teilen einbehalten werden.“

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