Wende in Burma
Oppositionsführerin Suu Kyi darf nun doch wählen gehen
Vor einigen Tagen hatten die Behörden noch angekündigt, Suu Kyi die Stimmabgabe ganz zu untersagen. Burmas 2008 verabschiedete Verfassung schreibt vor, dass Häftlinge nicht wählen gehen dürfen.
Aus demselben Grund wird der Friedensnobelpreisträgerin auch die Teilnahme an dem Urnengang als Kandidatin verweigert. Die Militärjunta in Burma hatte im August erstmals seit zwei Jahrzehnten wieder Wahlen angesetzt.
Großteil der vergangenen 20 Jahre in Haft verbracht
Suu Kyi hat den Großteil der vergangenen 20 Jahre in Haft verbracht. Ihr Hausarrest war im vergangenen Jahr um nochmals 18 Monate verlängert worden, nachdem ein US-Bürger sie besucht hatte. Ihre Haft soll wenige Tage nach der Wahl enden.
Suu Kyis Partei Nationale Liga für Demokratie (NLD) hatte die letzten freien Wahlen 1990 mit großem Vorsprung gewonnen, die Junta erkannte das Ergebnis aber nie an. Die Partei will den Urnengang am 7. November nun boykottieren.
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