Wer sich während des Corona-Lockdowns mit Freunden traf, den Abstand nicht einhielt oder ohne triftigen Grund das Haus verließ, musste mit Strafen rechnen. Teilweise zu Unrecht, wie seit Mittwoch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs bestätigt. Einige Punkte im Maßnahmengesetz seien nicht verfassungskonform.
Die Neos forderten bereits vor einem Monat eine Amnestie für Strafen, die ohne gültige Rechtsgrundlage ausgesprochen wurden. „Das Urteil bestätigt uns nun in unserer Forderung. Hier braucht es eine bürgerfreundliche Lösung für alle zu Unrecht bestraften Mitbürger“, sagt Klubobmann Sepp Egger.
Die FPÖ brachte bereits im Landtag einen Antrag ein, dass sämtliche nun rechtswidrig-eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren eingestellt und bereits bezahlte Geldstrafen rückerstattet werden. Parteichefin Marlene Svazek spricht von einem „Schaden, der durch eine Klagswelle Privatgeschädigter einen neuen Höhepunkt erfahren“ könne. Bis Mitte Juni wurden in Salzburg 181.000 Euro an Strafen ausgestellt. Auch die SPÖ fordert eine Amnestie.
Für die Grünen ist klar: Zumindest ein Teil der Strafen solle von Amts wegen aufgehoben und refundiert werden. Verstöße gegen die Quarantäne dürften aber nicht straffrei bleiben.
Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) will sich während seines Vorsitzes der Landeshauptleutekonferenz um eine einheitliche Lösung bemühen: „Es ist eines unserer erklärten Ziele während des Halbjahres eine einheitliche Lösung mit den Ländern zu erarbeiten. Die Entscheidung des Gerichts ist hinzunehmen und so zu akzeptieren. Für weitere Schritte müssen wir uns die Details anschauen.“
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