"Falsche" Methode

Neuerlich Klage gegen Psychiater Haller eingebracht

Vorarlberg
10.09.2010 14:15
Gegen den Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller ist am Landesgericht Feldkirch erneut eine Klage eingebracht worden. Die Obfrau des Gerichtsgutachten-Geschädigten-Verbands (GGGV), Inge-Maria Staudinger, wirft Haller vor, in einem Gutachten über den Geisteszustand ihres verstorbenen Großvaters eine in Österreich nicht zugelassene Methode verwendet zu haben. Sie sei daher um ihr rechtmäßiges Erbe gekommen, begründete sie ihre Schadenersatzklage in der Höhe von 1,3 Millionen Euro.

Zwischen Haller und den Mitgliedern des GGGV gab es bereits mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen. Zuletzt wies das Landesgericht Feldkirch im August eine Schadenersatzklage über 1,6 Millionen Euro eines Salzburger Anwalts gegen den Gerichtspsychiater ab. 

Der Jurist hatte Haller ebenfalls vorgeworfen, in einem Erbstreit ein falsches Gutachten erstellt zu haben. Auf Anzeige des GGGV ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck unter anderem wegen Betrugsverdachts und falscher Zeugenaussage gegen den Gerichtspsychiater.

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