Der Vorarlberger Kommission gehören Ruth Rüdisser vom Institut für Sozialdienste, Psychiater Reinhard Haller und der frühere Leitende Staatsanwalt von Feldkirch, Franz Pflanzner, an. Man werde sich bei der Aufarbeitung an den Tiroler Richtlinien, wo bereits eine Kommission eingerichtet wurde, bzw. an den Richtlinien der kirchlichen Kommission orientieren, erklärten der Landeshauptmann und Schmid. Zudem strebe man eine länderübergreifende Vorgangsweise an. Dabei gehe es auch um die Themen Entschädigungszahlung und Therapiekosten, sagte Schmid.
Länderübergreifende Gespräche
Laut Schmid standen in den Kontakten mit den Betroffenen immer wieder zwei Anliegen im Vordergrund. "Zum einen, dass ihre Berichte und Erfahrungen ernst genommen werden und zum anderen, dass Kindern und Jugendlichen heute und in Zukunft eine solche Behandlung nicht mehr widerfahren soll", sagte die Landesrätin. Um eine abgestimmte und einheitliche Form der Bewältigung und Aufarbeitung in allen Bundesländern zu gewährleisten, werden in den nächsten Wochen länderübergreifende Gespräche stattfinden, so Schmid. Diese würden in Kooperation mit der unabhängigen Opferbeauftragten der katholischen Kirche, Waltraud Klasnic, durchgeführt.
Gewalt in der Erziehung, wie sie die Betroffenen erlitten, soll in den privaten Einrichtungen der Jugendwohlfahrt nicht mehr vorkommen können, betonte Schmid. Daher würden diese Einrichtungen die Erfahrungen der Opfer zum Anlass nehmen, in Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht des Landes ihre Vorkehrungen zum Schutz der Kinder zu überprüfen. Wer in der Vergangenheit Gewalt in Landeseinrichtungen erlebt habe, könne sich auch weiterhin an die Opferschutzstelle (Tel. 05522/84900) wenden, so die Landesrätin.
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