Verfassungsgericht:

Überholverbot auf der Loferer Straße gekippt

Salzburg
26.06.2020 14:40
Ein Autofahrer kassierte wegen unerlaubten Überholens auf der B178 in Lofer eine Strafe und ging dagegen vor. Er begründete das mit einer fehlenden Zusatztafel zur Kilometerangabe und bekam vom Verfassungsgerichtshof recht. Nun musste das Land nachbessern.

Weil ein Autofahrer gegen seine Strafe Beschwerde einlegte, wurde das Überholverbots auf der Loferer Straße B178 im Gemeindegebiet von Lofer kurzzeitig ausgehebelt. Der Verfassungsgerichtshof hob einen Teil der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See auf, wie Verkehrslandesrat Stefan Schnöll am Donnerstag im Landesgesetzblatt kundmachte. Grund dafür war eine fehlende Zusatztafel, erklärt Schnölls Pressesprecher, Christoph Bayrhammer: „Die Zusatztafel mit Streckenlänge 4,1 Kilometer hat auf den Wiederholungstafeln gefehlt, dadurch war das Verbot nicht ordentlich kundgemacht.“

Mit 12. Mai wurde eine neue Verordnung erlassen und ist bereits in Kraft: Im Abstand von je einem Kilometer stehen nun insgesamt vier Verbotstafeln – damit ist der Zusatz nicht mehr nötig.

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