Knapp zwei Jahre und drei Instanzen nach dem Beginn des Rechtsstreits zwischen einem Trauner und seinem Tiroler Arbeitgeber bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil des Landesgericht Linz. „Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde verletzten, sind absolut unzulässig“, so AK-Präsident Johann Kalliauer.
Klare Regeln im Vertrag
Der Oberösterreicher heuerte als Außendienstmitarbeiter bei der Tiroler-Firma an. Dafür wurde ihm ein Firmenauto zur Verfügung gestellt, welches er laut Vertrag auch in seiner Freizeit nutzen durfte. Das Ganze hatte allerdings einen illegalen Haken, auf den der Trauner nur durch Zufall kam.
Kontrollanrufe
Sein Pkw wurde von der Chefetage mittels GPS verfolgt, man konnte genau feststellen, wann und wo der Angestellte unterwegs war – auch in seiner Freizeit und ohne dessen Zustimmung. Es folgten Kontrollanrufe, was er denn an diesem und jenem Ort zu suchen hätte. Dem Trauner wurde es zu viel, er fühlte sich verfolgt und unter Druck gesetzt.
Auch in zweiten Fall verurteilt
Der Angestellte wandte sich an die Arbeiterkammer OÖ und brachte Klage ein. Der OGH stufte jetzt das Überwachen mit GPS als illegal ein und der Trauner bekam 2400 Euro Schadenersatz. Die Firma wurde auch in einem zweiten Fall wegen rechtswidriger Überwachung rechtskräftig verurteilt.
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