Drei Jahre Haft:

Einbrecher stand schon zum 18. Mal vor Gericht

Kärnten
16.06.2020 12:36

Ein 27 Jahre alter Kärntner ist Dienstag zum 18. Mal verurteilt worden. Er hatte Ende Jänner einen räuberischen Diebstahl begangen. Und das nur zwei Tage, nachdem er wegen mehrerer Einbrüche zehn Monate ausgefasst hatte. Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer gab der Angeklagte alles zu. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt; das Urteil ist rechtskräftig.

Staatsanwalt Christian Pirker schilderte, wie der Angeklagte mit Rucksack, Schraubenziehern und Totschläger ausgerüstet bei den Kärntner Messen einbrach. Er erbeutete eine Handkassa mit knapp 2.500 Euro Bargeld, machte er aber so viel Lärm, dass Mitarbeiter benachbarter Büroräume aufmerksam wurden. Als er fliehen wollte und sich ihm zwei Männer in den Weg stellten, drohte er mit dem Totschläger. Die beiden wichen zurück, er entkam.

Die Videoüberwachung hatte ihn jedoch gefilmt. Da der Mann der Polizei seit langem bekannt ist, war er schnell verhaftet. Handkassa und ein größerer Teil des Bargelds wurden beschlagnahmt. Der Angeklagte gab zwar alles zu, meinte aber, er könne sich nicht mehr genau erinnern, weil er so viele Drogen genommen hätte. Warum er den Totschläger mitgenommen hatte, sagte er nicht. Er besitze ihn - trotz Waffenverbots - schon sehr lange. Als der Richter wissen wollte, ob er auch eine Pistole gezogen hätte, verneinte der 27-Jährige: „Weil das dann ja ein Raub ist.“

„Ich nehme seit zehn Jahren Drogen,
will jetzt aber davon loskommen!“

Er nehme seit zehn Jahren Drogen und wolle jetzt davon loskommen. Verteidiger Markus Steinacher beantragte, ihm statt einer Strafe eine Therapie zu ermöglichen. Staatsanwalt Pirker würdigte zwar das Geständnis, wies aber auf die zahlreichen Vorstrafen hin: Bisher habe der Mann zusammengerechnet bereits mehr als fünf Jahre in Haft verbracht.

Der Schöffensenat sprach den 27-Jährigen schuldig. In der Urteilsbegründung erklärte Wassertheurer, dass angesichts der 14 einschlägigen Vorstrafen und des raschen Rückfalls eine mildere Strafe nicht möglich sei. Der 27-Jährige nahm nach Beratung mit seinem Anwalt das Urteil an.

 Kärntner Krone
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