Späte Antwort:

Ex-Polizist wartete fast 3 Jahre auf Behörden

Niederösterreich
16.06.2020 12:30

Im September 2017 war ein pensionierter Kripo-Beamter aus Wiener Neustadt im Burgenland zu schnell gefahren. Gegen die Strafverfügung in der Höhe von 85 Euro erhob der 66-Jährige allerdings bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Einspruch. Die Antwort darauf erhielt er rund zweieinhalb Jahre später.

Mit 95 statt der erlaubten 70 km/h war der Ex-Polizist im September 2017 bei Parndorf geblitzt worden. Es dauerte nicht lange, da flatterte dem 66-Jährigen eine Lenkererhebung ins Haus. Der Wiener Neustädter antwortete fristgerecht, erhielt im November 2017 eine Strafverfügung in der Höhe von 85 Euro – gegen die er bei der Bezirkshauptmannschaft aber prompt Einspruch erhob. „Ich bin mir sicher, dass ich nicht zu schnell gefahren bin“, so der pensionierte Kripo-Beamte.

Doch auf eine Antwort wartete er vergebens. Als er längst nicht mehr damit rechnete, flatterte kürzlich – und damit rund zweieinhalb Jahre nach seinem Einspruch – doch ein Brief der BH ein. Eine Verfahrensanordnung. Er wird ersucht, seinen Einspruch näher zu begründen und seine Einkommens-Vermögensverhältnisse offenzulegen. „Mir geben sie nur 14 Tage Zeit“, schmunzelt der Betroffene.  Bei der BH nachgefragt, warum es so lange gedauert hat, hieß es lediglich, man habe viel Arbeit. Der Pensionist glaubt aber: „In wenigen Monaten wäre die Verwaltungsübertretung verjährt, da ist der Akt wohl irgendwie wieder aufgetaucht.“

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