Nach Widerstand von EU

Corona-Stornos: Deutschland kippt Gutschein-Zwang

Ausland
20.05.2020 15:34

Wer wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten kann, darf in Deutschland weiterhin sein Geld zurückverlangen. Eine zuerst von der deutschen Regierung geplante Gutscheinlösung soll es nur noch als freiwillige Möglichkeit für Verbraucher geben. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Deutschlands Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte gleichwohl an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren: „Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.“

Reisebranche: „Eine Scheinlösung“
Der deutsche Reiseverband DRV sprach von einer „Scheinlösung“, die die Probleme der Branche nicht löse. Gutscheine hätten nur geringe Akzeptanz. „Reiseveranstalter müssen daher weiterhin an den Großteil ihrer Kunden Geld rückerstatten - Geld, das schlicht nicht vorhanden ist“, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Es gehe um ein Volumen von sechs Milliarden Euro. „Die Stornierungen ziehen auch den Reisebüros den Boden unter den Füßen weg.“ Fiebig bekräftigte die Forderung der Branche nach staatlicher Unterstützung.

Die ursprünglichen Berliner Pläne waren am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert, weil europäisches Reiserecht für derartige Fälle einen Anspruch auf Erstattung vorsieht. Mit einer verpflichtenden Gutscheinlösung wollte die deutsche Regierung Reiseveranstalter und Reisebüros vor Insolvenzen schützen.

Staatliche Garantie auf Gutscheine
Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Die Gutscheine sind laut deutscher Regierung über die bisherigen Versicherung abgesichert und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert - diese Garantie würde auch dann greifen, wenn ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, werde das Geld ausgezahlt. Reisende können das Angebot aber auch ablehnen und auf der sofortigen Auszahlung des Gelds bestehen.

Das deutsche Justizministerium will die Details nun in einem Gesetzentwurf formulieren. Darüber hinaus wolle die Regierung der Reisebranche ermöglichen, bestehende Hilfsprogramme zu nutzen, kündigte Lambrecht an.

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