Mit Einschränkungen

Öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai erlaubt

Steiermark
23.04.2020 11:23

Frohe Botschaft für alle gläubigen Steirer: Ab 15. Mai sind öffentliche Gottesdienste wieder erlaubt. Wieviele Menschen jeweils mitfeiern dürfen, ist abhängig von der Größe der Kirchen.

Am 15. März wurden die letzten öffentliche Gottesdienste in Österreich gefeiert. Ab 15. Mai wird es wieder öffentliche Messfeiern geben, auch wenn diese noch nicht so sein werden, wie das vor Corona üblich war. Für die Abhaltung gelten vier Regeln: 20 Quadratmeter Platz pro mitfeiernder Person, 2m Abstand für alle, die nicht im selben Haushalt wohnen, Mund-Nasen-Schutz für alle über 6 Jahren und Desinfektion von oft angegriffenen Dingen.

Richtlinien werden bis Mitte Mai erarbeitet
Vor allem die 20-Quadratmeter-Regelung ist eine Herausforderung, weil das die Personenzahl in den Kirchen einschränkt. Die Bischofskonferenz erarbeitet bis 15. Mai Richtlinien im Umgang damit und zu allen weiteren Fragen, die sich nun ergeben, wie etwa zum Feiern von Hochzeiten, Taufen, Begräbnissen und zu weiteren Veranstaltungen im kirchlichen Bereich.

Wilhelm Krautwaschl (Bild: APA/GERD NEUHOLD)
Wilhelm Krautwaschl

„Zentrales Element des Glaubens“
Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl freut sich über diesen ersten Schritt in Richtung Normalität: „Am 15. März habe ich in Eggersdorf den letzten öffentlichen Gottesdienst gefeiert. Genau zwei Monate später wird uns ein zentrales Element unseres Glauben wieder möglich - das gemeinsame Feiern.“ Aber er sagt auch: „Wir müssen mit Einschränkungen auch in unserem Feiern leben. Uns geht es wie den ersten Jüngern, die nach der Auferstehung zunächst in Selbstisolation gelebt haben. Der Verlauf der Krise ist ein wunderschöneres Zeichen für Gottes Hilfe in der Not, wenn wir Menschen zusammenstehen und das unsrige dazu beitragen.“ 

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