Feinstaub-Grenzwert

Luftgesetz-Novelle gibt “grünes Licht” für Westring

Oberösterreich
23.07.2010 16:38
Der Nationalratsbeschluss vom 9. Juli, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) novelliert worden ist, klang harmlos – ist es aber nicht. Durch die Anpassung der Grenzwerte für Feinstaub und NO2 an EU-Normen werden nicht nur Betriebsansiedlungen erleichtert, auch große Straßenprojekte sind leichter umsetzbar. Wie etwa der Westring, der nun "grünes Licht" haben sollte.

In Österreich waren die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid wesentlich strenger als die EU-Normen: So war hierzulande bei Feinstaub (PM10) eine Senkung auf 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft geplant, der EU-Grenzwert liegt bei 35 Mikrogramm. Bei NO2 wollte man die Grenze bis 2012 auf 30 Mikrogramm senken, in der EU gelten 40 Mikrogramm.

"Nun hat die Vernunft gesiegt", ist LH-Stellvertreter Franz Hiesl über die Novelle glücklich. Sie gilt für Neubauprojekte – und erleichtert etwa Betriebsansiedelungen wesentlich. "Bisher konnte man ja etwa neben Autobahnen keine Betriebe mehr ansiedeln – dabei wären das doch ideale Gebiete", erklärt Hiesl.

"Freie Fahrt" für Umfahrung Haid
Den natürlich auch freut, dass nun große Verkehrsprojekte wesentlich erleichtert werden. Wie der Westring, für den die UVP läuft. "Aber mit dieser Novelle sollte die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung geschaffen sein", glaubt der Landesvize. "Zuletzt wurden ja Arbeitsplätze in puncto Emissionsbelastung so wie Wohnungen behandelt", sagt Hiesl.

Zudem weiß der Lande-Vize, dass nun auch die Umfahrung Haid de facto "freie Fahrt" hat. "Dort können somit Tausende Betroffene entlastet werden", meint Hiesl. Die Absiedelung der Bewohner der Napoleonsiedlung sei dafür nun nicht mehr zwingend notwendig.

von Christian Kitzmüller, "OÖ Krone"

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