Bei der am Landesgericht St. Pölten eingebrachten Klage auf Unterlassung und Widerruf mit einem Streitwert von gesamt 55.600 Euro geht es um "elektronisches Spiel- und/oder Unterhaltungsgerät mit einer Lichteffektvorrichtung", das Novomatic im November 2009 als Patent anmeldete. Huber hatte diesbezüglich vor etwa zwei Wochen u.a. in einer Aussendung betont, dass dieses Gerät Spielern "weiterhin ermöglichen" solle, "an mehreren Automaten gleichzeitig zu spielen - was ja mit der (zu dem Zeitpunkt nicht beschlossenen, Anm.) Glücksspielnovelle verboten werden soll". Die "Erfindung" der Novomatic "hilft also dabei, die neue Gesetzesregelung zu umgehen", resümierte der Landesparteimanager.
Novomatic weist wiederholte Kritik Hubers zurück
Dem widerspricht das Unternehmen mit Sitz in Gumpoldskirchen in der nun eingebrachten Klage. Gegenstand der Patentanmeldung seien "passive - also Glücksspielapparate von außen 'beleuchtende' - Lichteffekte, die keinen Einfluss auf den Spielverlauf haben oder auch nur nehmen können".
Er "habe null Angst", betonte Huber am Mittwoch im Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Klage. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, wolle er vielmehr "aufzeigen, wie Novomatic arbeitet" und "Umfeld, Scheinheiligkeit, Doppelbödigkeit" des Unternehmens darstellen. Er werde "keinen Informanten nennen", jedoch Zeugen benennen, mit denen er die "Vernetzungen der Novomatic genau aufzeigen" wolle. Nach wie vor nicht glauben will Huber, dass eine Patentanmeldung erfolgt sei, "damit ein Automat glitzert". Dass er geklagt worden ist, sei eine "bewusste Entscheidung" der Novomatic, weil er "nicht immuner Abgeordneter" ist.
Huber appelliert an Ablehnung des Glücksspielgesetzes
Huber nützte die Pressekonferenz am Mittwoch auch zu einem "Appell an den Bundesrat": Die Länderkammer solle dem im Nationalrat beschlossenen Glücksspielgesetz nicht zustimmen, sondern die Vorlage zurückweisen.
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