16 Frauen und Männer waren im großen Pyramidenspiel-Prozess angeklagt, fünf wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Staatsanwalt Hansjörg Bacher hat Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, die Causa liegt noch beim Obersten Gerichtshof.
Als Opfer ausgegeben
Für eine Zeugin (51) hat das Verfahren Folgen: Sie hat vermutlich falsch ausgesagt. Im Zuge der Ermittlungen soll sie nämlich den zuständigen Sachbearbeiter bei der Polizei kontaktiert und sich als Opfer des Schenkkreises ausgegeben haben, obwohl sie nie gespielt hat.
Telefonat aufgezeichnet
Was der Beamte damals nicht wusste: Das Telefonat wurde aufgezeichnet! Warum? Während des Prozesses griffen Angeklagte und Zeugen den Polizisten immer wieder wegen seiner angeblich nicht zulässigen Verhörmethoden an. War das Telefonat eine Finte, um ihn auffliegen zu lassen?
Original-Mitschnitt von Unbekanntem zugespielt
Bei Gericht wurde das Telefonat schließlich vorgespielt. Doch unvollständig, wie sich herausgestellte! Die Zeugin und nunmehrige Angeklagte – für sie gilt die Unschuldsvermutung – behauptete im Verfahren, während des Telefonats alleine gewesen zu sein. Der Original-Mitschnitt – er wurde der Staatsanwaltschaft von einem Unbekannten zugespielt – beweist, dass sehr wohl weitere Personen anwesend waren.
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