Kinderpornografie
D: Ex-Abgeordneter zu 15 Monaten bedingt verurteilt
Tauss sagte: "Das ist ein Urteil, mit dem ich weder leben mag noch leben kann". Die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Udo Scholl sah es als erwiesen an, dass sich Tauss über eine Dauer von rund zwei Jahren kinderpornografisches Material besorgt und weitergegeben hatte. Dies tat er nach Überzeugung des Gerichts zu privaten Zwecken und nicht etwa für seine parlamentarische Arbeit als Internetexperte, wie der ehemalige Bundestagsabgeordnete behauptet hatte.
Laut Gericht kann sich der 56-Jährige nicht auf eine Ausnahmeregelung der Strafprozessordnung berufen, wonach straffrei bleibt, wer Kinderpornos für die "Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten" erwirbt. Die Regel, die etwa für Ärzte oder Verteidiger gilt, ist dem Urteil zufolge selbst dann nicht auf Abgeordnete anwendbar, wenn sie wie Tauss auf einem bestimmten Gebiet Experten sind und sich dazu Informationen verschaffen wollen.
"Die Recherche der Vertriebswege war nicht Ihre Berufspflicht"
Es gehöre nicht zu den beruflichen Pflichten von Parlamentariern, Vertriebswege von Kinderpornografie zu recherchieren, sagte Scholl. Ein einzelner Abgeordneter könne deshalb bei der Informationsbeschaffung keine Sonderrechte einfordern und müsse sich an geltende Gesetze halten.
Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Tauss habe sich das Pornomaterial verschafft, um sich "sexuell zu erregen", wies der Vorsitzende Richter dagegen zurück. Dafür gebe es keinen Beleg; es sei denkbar, dass Tauss nur seine Neugier befriedigen wollte, sagte Scholl.
Tauss sagte nach der Urteilsverkündung, er erwäge, in Revision zu gehen. Die verfassungsrechtlichen Fragen zu den Abgeordnetenrechten müssten geprüft werden. Tauss war im Juni vergangenen Jahres aus der SPD ausgetreten und in die Piratenpartei gewechselt. Er verzichtete zugleich bei der Wahl im vergangenen September auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag.
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