So brutal kann einen die Vergangenheit einholen. Die Beziehung zu seiner Stieftochter, mit der er vor acht Jahren drei bis vier Mal Geschlechtsverkehr hatte, brachte einen Tiroler am Landesgericht vier Jahre Gefängnis ein.
Auch wenn die heute 21-Jährige fast liebevoll erzählt, dass sich die Beziehung langsam und zärtlich entwickelte und nie auch nur ein Hauch Gewalt im Spiel war – vor dem Gesetz genießen Minderjährige vollen Schutz. Und das heißt, dass ein erwachsener Mann, der mit einer 13-Jährigen Sex hat, sich des schweren sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig macht.
Aufgekommen ist alles so spät, weil die Mutter im Vorjahr im Rahmen einer Therapie den Vorfall erwähnte und der Arzt die Jugendwohlfahrt informierte. Bei den Recherchen stießen die Behörden auf einen Akt aus dem Jahre 2002, in dem die Beziehung schon protokolliert war.
Das Rad begann sich zu drehen und endete am Dienstag in der Verurteilung. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre – Richter Norbert Hofer verhängte vier Jahre. Nicht rechtskräftig.
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