Bei den gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen darf der Rechnungshof derzeit nur die Aufsicht durch die Länder prüfen. Dabei kamen jede Menge Ungereimtheiten wie Wohnungsvergaben an Verwandte oder Nahestehende des Managements zutage.
Rechnungshof-Chefin Margit Kraker wünscht sich, dass sie alle gemeinnützigen Bauvereinigungen prüfen darf. Momentan sind es nur jene mit öffentlicher Eigentümerschaft (die meisten gehören Vereinen, Versicherungen, der Gewerkschaft usw.).
Untersuchung zeigt Kontrollbedarf
Hingegen darf die Aufsichtspflicht der Länder kontrolliert werden. Und da kam bei einer Untersuchung in Wien, Salzburg und Tirol (76 Bauvereinigungen) einiges zum Vorschein, das nach mehr Kontrolle schreit. Beispiele:
Akuter Personalmangel
Angaben zur Angemessenheit der Geschäfte fehlten. Überhaupt mangelte es überall an Personal für die Aufsicht. In Wien betreute eine Mitarbeiterin 35 gemeinnützige Firmen.
Manfred Schumi, Kronen Zeitung
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