Der Vorwurf, der Muslim würde Frauen zur Begrüßung nicht die Hand schütteln, war vom damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider als Begründung für seine Ablehnung angeführt worden. Dies allein ist jedoch kein Grund, jemandem die Staatsbürgerschaft zu verweigern, urteilten die Verfassungsrichter.
Erstens sei der Handschlag keineswegs "Usus im Europäischen Kulturkreis", sondern in manchen europäischen Ländern sogar ausgesprochen unüblich. Und zweitens bleibe es, gerade angesichts der europäischen Grundwerte wie Toleranz und Menschenwürde, "stets dem Einzelnen überlassen", ob zum Gruß die Hand gereicht werden soll oder nicht. Nach der Aufhebung des zweiten negativen Bescheids durch das Verfassungsgericht im Jahr 2008 hat das Land Kärnten in der Causa nichts mehr unternommen.
Gesamte Familie erhält Staatsbürgerschaft
Im Juli 2008 erhob Al-Amin daher Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung der Entscheidungspflicht. In der mit 15. März 2010 datierten und Al-Amin am Donnerstag zugestellten Erkenntnis heißt es, die Behörde habe die vom VwGH gesetzte Frist ignoriert und auch keine Akten vorgelegt, daher habe der VwGH das Verfahren fortzuführen gehabt. Das Ergebnis: Die gesamte Familie erhält die österreichische Staatsbürgerschaft. Al-Amin muss lediglich eine Zusicherung aus seiner Heimat beibringen, dass er die sudanesische Staatsbürgerschaft ablegt.
"Ich bin sehr froh und sehr glücklich über diese Entscheidung", sagte Al-Amin. Er lebe und arbeite gerne in Österreich und sei über die mehrfache Ablehnung sehr unglücklich gewesen.
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