Ein Diskriminierungsverbot für befristete Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und Eltern in Karenz sei damit erreicht worden. Das Land Tirol müsse sein Vertragsbedienstetengesetz ändern, forderte die AK-Tirol. Das Urteil habe unmittelbare Auswirkungen für die Vertragsbediensteten des Landes und der Tiroler Gemeinden, insbesondere auch für die Bediensteten der Landeskrankenhäuser sowie der Bezirkskrankenhäuser.
Vertragsbedienstete, die von einer Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln, mussten bisher eine Kürzung ihres bereits erworbenen, aber noch nicht verbrauchten Urlaubes hinnehmen. "Dem hat der Europäische Gerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben und der AK recht gegeben. Diese Vorgangsweise widerspricht der EU-Teilzeitarbeits-Richtlinie, da dies eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten darstellt. Der Gerichtshof betont in seinem Urteil, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der EU ist", sagte AK-Präsident Erwin Zangerl (Bild).
Auch befristet und fallweise Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes und der Gemeinden können sich freuen. "Sie müssen entgegen der bisherigen Regelung nun auch dem Vertragsbedienstetengesetz unterliegen, was beispielsweise für Sitzwachen in den Landeskrankenhäusern viele Vorteile bringt. Bisher wurden sie in ihrem Einkommen klar benachteiligt", erklärt Zangerl.
Medizinstudenten, die nebenher oft als Sitzwachen arbeiten, also in der Nacht auf verschiedenen Stationen Patienten in kritischen Zuständen beobachten, verdienen beispielsweise in der Tiroler Landeskrankenanstalt (Tilak) derzeit weniger als die Hälfte einer unqualifizierten Aushilfskraft in der Gehaltstabelle des Vertragsbedienstetengesetzes. "Die EU verbietet nämlich nicht nur die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, sondern auch jegliche ungerechtfertigte Diskriminierung von befristet Beschäftigten. Dies sollte nun auch für das Land Tirol klar sein und muss auch für seine Beschäftigten gelten", sagte er.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.