Wer sich betrunken ans Steuer setzt, muss zu Recht mit der vollen Wucht des Strafkataloges rechnen. Doch ab gewissen Promille-Graden schlägt das Gesetz in Bundesländern unterschiedlich mit einer verordneten Haaranalyse hart zu. Dieser Test hat seine Tücken, dahinter stecken behördliche Unberechenbarkeit und im schlimmsten Fall eine lebenslange „Brandmarkung“.
Der Alkomat piepst, der Messwert am Display zeigt mehr als 0,8 Milligramm an. Umgerechnet sind das mehr als 1,6 Promille. Ist diese Grenze überschritten, befindet sich der Lenker in der höchsten Stufe des Strafenkataloges: Der Führerschein ist mindestens sechs Monate weg, die Geldbuße bewegt sich zwischen 1600 und 5900 Euro, es folgen ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung sowie eine Nachschulung. Der Haken daran: Einige Bundesländer (siehe unten) verhängen nach eigenem Ermessen auch noch einen Haartest, der es in sich hat.
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