Causa Krems

Verurteilter Polizist darf im Dienst weiter Waffe tragen

Niederösterreich
20.04.2010 15:20
Der Polizist, der im August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, "hat bereits kurz nach dem Vorfall aus Eigensicherungsgründen eine Ersatzwaffe erhalten", teilte Landespolizeikommandant Franz Popp am Dienstag mit. Der Beamte war nach der tödlichen Schussabgabe zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Popp reagierte damit auf jüngste Medienberichte, die daran Anstoß nahmen, dass dem Beamten nach rechtskräftigem Abschluss seines Strafverfahrens seine ursprüngliche Dienstwaffe wieder ausgehändigt worden sei.

Auch Innendienst "zu gefährlich"
Der Polizist war nach der tödlichen Schussabgabe an eine andere Dienststelle versetzt worden. Dort verrichtet er seither Innendienst. Wie Popp erklärte, ist es dafür aber erforderlich, ihn zu bewaffnen: "Man weiß nie, wie sich der Parteienverkehr entwickelt. Da kann jemand noch so freundlich daherkommen, in zehn Minuten kann das anders ausschauen." Darüber hinaus müssten im Innendienst auch einsitzende Häftlinge kontrolliert werden, betonte Popp: "Da können wir unsere Leute nicht entwaffnen."

"Dient der Sicherheit, wenn er weiter im Innendienst bleibt"
Der Korneuburger Richter Manfred Hohenecker, der den Beamten schuldig gesprochen hatte, hatte sich in der Urteilsbegründung gewünscht, dass dieser seine Dienstwaffe nicht mehr übermittelt bekommt. Den Umstand, dass der Polizist schon seit geraumer Zeit wieder bewaffnet Dienst versieht, wollte Hohenecker nicht kommentieren. "Es dient der Sicherheit, wenn er weiter im Innendienst bleibt", bemerkte Hohenecker knapp.

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