Der Sänger Herbert Grönemeyer (46) hat sich beim deutschen Marken- und Patentamt in München das Wort Eisbär als Marke schützen lassen. Das sagte Grönemeyers Anwalt Peter Schulz der "Bild am Sonntag".
"Mein Mandat hat sich Eisbär schützenlassen, weil er unter diesem Namen einen Musikverlag gegründethat." Auch den Begriff Grönland habe er geschützt, dennso heiße seine Plattenfirma. Zoos mit Eisbären müsstensich wegen Lizenzgebühren aber keine Sorgen machen: "HerrGrönemeyer besitzt die Markenrechte nur für bestimmteProdukte wie Tonträger", sagte Schulz weiter.
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