In Vorwort "distanziert"
Der Ex-Nationalratsabgeordnete habe den Text "nur überflogen". Er räumte allerdings ein, dass die Passagen "absolut menschenverachtend seien und die Menschenwürde des jüdischen Volkes verletzen". Er habe dafür ein Vorwort geschrieben, in dem er sich davon distanziere. Dies lese sich in dem Satz "man kann zu dem Artikel - er stammt nicht von mir - stehen wie man will", erklärte Klement dem Richter, der die Distanzierung im Vorspann inhaltlich allerdings nicht erkennen konnte.
Vier Monate bedingt und 1.800 Euro Geldstrafe
Staatsanwältin Sandra Agnoli legte Berufung gegen die Höhe des Urteils ein. Auch die Verteidigung - die einen Freispruch beantragt hatte - berief. Das Oberlandesgericht Graz erkannte die Nichtigkeitsbeschwerde und Befangenheit des Richters, die vom Angeklagten in der Berufung erhoben wurden, nicht an. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, das Haftstrafausmaß um ein Monat zu senken und dafür eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je zehn Euro, die im Fall einer Uneinbringlichkeit zu 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe führen, wurde stattgegeben. Mit dem jetzigen Urteil wurde das Strafausmaß insgesamt hinaufgesetzt.
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