Causa Stichwahl

Kein Prozess gegen steirischen Ex-Bezirkshauptmann

Steiermark
05.06.2019 13:46

Die Anklage gegen den ehemaligen Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung nach der Bundespräsidenten-Stichwahl ist vom Oberlandesgericht Graz zurückgewiesen worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte ihn wegen des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt angeklagt. Sein Einspruch war nun erfolgreich, teilte das Landesgericht Graz am Mittwoch mit.

Die Anklage gegen seinen Stellvertreter wegen des Vorwurfs des Missbrauchs der Amtsgewalt hielt allerdings. Er muss sich daher am 26. Juli im Grazer Straflandesgericht verantworten, hieß es in der Aussendung von Gerichtssprecherin Barbara Schwarz. Das Oberlandesgericht begründete den Beschluss über die Zurückweisung der Anklage gegen den Bezirkshauptmann mit formellen Mängeln.

Dazu komme die Unterstellung der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte „als Wahlleiter und zentrale Beurkundungsperson im Hinblick auf seine Funktion und seine Kenntnis der Rechtslage über die gesetzwidrigen Umstände der Niederschriftserrichtung über einen geradezu fingierten Sitzungsverlauf Bescheid wusste“, ohne auf die Verantwortung des Beschuldigten einzugehen. Die Anklage habe auch Begründungsmängel aufgewiesen, und es fehlte die Offenlegung mancher Erwägungen.

Südoststeirischer Bezirkshauptmann stand vor Richter
Bereits im Jänner hatte sich der Bezirkshauptmann von Südoststeiermark am Grazer Straflandesgericht sowie ein weiterer Beamter dieser Behörde verantworten müssen. Vorgeworfen wurde ihnen, die Briefwahlkuverts zu früh geöffnet und ausgezählt zu haben.

Es kam zu einer Diversion mit Geldbuße in Höhe von 7200 bzw. 7800 Euro. Weitere Verfahren haben bereits stattgefunden, etwa in Villach. Anklagen wurden auch beispielsweise gegen die Bezirkshauptleute von Hermagor oder Kufstein erhoben.

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