Hofburg-Stichwahl

Wahlkarten zu früh geöffnet: Steirer vor Gericht

Steiermark
16.01.2019 18:13

Die aufgehobene Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 hat ein weiteres gerichtliches Nachspiel: Der südoststeirische Bezirkshauptmann Alexander Majcan und ein mittlerweile pensionierter Beamter seiner Behörde standen am Mittwoch in Graz vor Gericht, weil die Briefwahlstimmen einen Tag früher als vorgeschrieben ausgezählt wurden. Das Ergebnis: eine Diversion.

Der Wahlsonntag im Mai 2016 verlief in der Südoststeiermark turbulent: Die Wahlleiterin der Behörde musste plötzlich ins Krankenhaus, der angeklagte Beamte sprang laut Verteidiger Arno Lerchbaumer „heldenhaft“ ein. Die Zahl der Briefwahlstimmen explodierte bei der Stichwahl auf mehr als 8000 - und dann erfuhr der Mann auch noch beim Pizza-Essen mit dem Team am Sonntagabend, dass am Montag lediglich zwei der acht eingeteilten Mitarbeiter Zeit zum Auszählen hätten.

„Wären am Montag nie fertig geworden“
„Da wären wir am Montag nie fertig geworden“, berichtet der Beamte vom Druck seitens der Landesbehörde und des Innenministeriums, rechtzeitig ein Ergebnis zu liefern. „Unsere Bezirkshauptmannschaft sollte nicht als unfähig dastehen.“ Also wurde noch am Sonntag bis tief in die Nacht ausgezählt: Das sei Amtsmissbrauch, meint Oberstaatsanwalt Hans-Peter Kronawetter von der Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Alle unterzeichneten Protokoll
Als dann am Montagvormittag zwei FPÖ-Politiker im Auftrag der Landespartei in der Bezirkshauptmannschaft erschienen, wurde ihnen mitgeteilt, dass alles schon erledigt sei. Um 15 Uhr traf sich dann die Wahlkommission, bestehend aus Vertretern der politischen Parteien - alle unterzeichneten ein Protokoll, wonach die Auszählung formal korrekt abgelaufen sei. Der Bezirkshauptmann musste sich daher wegen falscher Beurkundung verteidigen.

Angst vor FPÖ-Klage
Verteidiger Lerchbaumer sprach von einem „Anklagefehler der Sonderklasse“ und verwies darauf, dass den beiden Südoststeirern im Falle einer Verurteilung noch Regressforderungen drohen könnten: Die FPÖ will ja die zusätzlichen Millionen, die sie durch die Stichwahl-Aufhebung ausgeben musste, bei der Republik einklagen.

„Heilsamer Schock“
Kein gutes Licht wirft das gut zweistündige Verfahren auf die Politiker, die eigentlich die Wahlkarten auszählen sollten. Die hätten sich seit Jahrzehnten nicht darum gekümmert und die Arbeit den Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft übertragen, heißt es. Der Verteidiger des Bezirkshauptmanns spricht daher auch von einem „heilsamen Schock“ für die Politiker durch die Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof.

Die beiden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Die von Richter Gerhard Leitgeb angebotene Geldbuße (Diversion) von 7800 bzw. 7200 Euro nahmen sie an, der Staatsanwalt könnte aber noch Beschwerde einlegen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark



Kostenlose Spiele