Strafe verringert:

Zweiter Prozess für „Staatsverweigerin“

Kärnten
13.05.2019 16:08

Eine 52 Jahre alte Klagenfurterin ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt zum zweiten Mal als „Staatsverweigerin“ vor einem Geschworenengericht gestanden. Das Gericht musste die Strafe, die sie im vergangenen November ausgefasst hatte, neu festsetzen, weil der Oberste Gerichtshof das Urteil in einem Punkt aufgehoben hatte. Sie erhielt schließlich 18 Monate Haft.

Die Klagenfurterin war wegen der Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung, Erpressung, Missbrauch der Amtsgewalt und Nötigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Beim Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt fanden die Höchstrichter einen Fehler, in allen übrigen Punkten wurde das Urteil bestätigt.

Die Frau hatte eine Exekution wegen einer Verwaltunstrafe am Hals. Im Zuge dieser forderte sie von einem Mitarbeiter des Bezirksgerichts Schadenersatz in Höhe von 125.000 Dollar. Sie erhob auch Forderungen beim AMS; ansonsten würde es Schadenersatzklagen samt Eintragung in ein internationales Schuldenregister geben. Sie bestritt das nicht, sah es aber nicht als Drohungen oder Nötigung.

Die Entscheidung des OGH führte dazu, dass der Prozess Montag wiederholt werden musste. Wegen ihrer ausufernden Rechtfertigungen drohte  der Vorsitzende des Geschworenensenats, Richter Oliver Kriz, der Angeklagten mit Entfernung auis dem Saal. Der Schuldspruch sei bereits rechtskräftig, es ginge nur um die Straffestsetzung. Schließlich wurde die Strafe auf 18 Monate herabgesetzt.

Eine Berufung ist nur gegen das Strafausmaß möglich; der Schuldspruch selbst ist rechtskräftig!

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