Der Nebenjob eines Höchstrichters bei den Wiener Stadtwerken – das geht in ihren Augen gar nicht?
Ja, weil im Gesetz klar festgehalten ist: Wenn auch nur der Anschein einer Befangenheit besteht, ist der Richter auszutauschen.
Weil sonst der Verdacht im Raum steht, dass er möglicherweise subjektiv
für den Projekteinreicher entscheiden könnte?
Ein Höchstrichter sollte nicht gleichzeitig für einen Energieversorger wie die Wiener Stadtwerke in Energiefragen entscheiden, das ist ein ganz klarer Interessenskonflikt.
Sie haben auch mit Ex-Höchstrichterin Irmgard Griss in dieser Sache gesprochen?
Ja und sie war ganz klar der Meinung. Dieser Sachverhalt gehört aufgeklärt.
Der „Nebenjob“ dieses Juristen soll ja kein Einzelfall sein?
Davon gehen wir aus, denn es geht hier nicht um Geld, sondern um Macht, Einfluss und oft genug auch um Seilschaften. Und darum, wer wo die Weichen stellen kann. Und bemerkenswert ist auch, dass alleine zwei Ex-Minister als Verfassungsrichter tätig sind.
Sie hoffen nun ganz klar, dass der betroffene Jurist vom Fall abgezogen wird?
Natürlich, alles andere ist für uns undenkbar. Und er sollte nicht nur kein Berichterstatter sein, sondern auch in keinem Richtersenat zu dieser Causa stimmberechtigt sein.
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