Nicht zum ersten Mal

“Ex” verfolgt und bedroht – Grazer zu Haftstrafe verurteilt

Steiermark
16.03.2010 21:56
"Wenn er nicht trinkt, ist er ein reizender Mensch", hat am Dienstag eine Grazerin (51) vor Gericht ausgesagt. Ihr "Ex" oder doch Noch-Freund musste sich wegen versuchter schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung und Stalkings verantworten - nicht zum ersten Mal. Wegen seiner Unbelehrbarkeit wurde der 44-Jährige nicht rechtskräftig zu einem Jahr Haft verurteilt.

"Die zwei mögen sich. Nur wenn er getrunken hat, haben sie ein Problem", erklärte Verteidiger Rainer Beck. "Sie haben bis zu 20-mal pro Tag bei ihr angerufen", so Richterin Michaela Lapanje. "Aber nicht jeden Tag", erklärte der 44-jährige Angeklagte. Außerdem wisse er nicht so genau, was er sagt, wenn er getrunken habe.

"Haben sie sie auch verfolgt?", will die Richterin weiter wissen. "Wie kann ich sie verfolgen, wenn wir zusammen waren?", erklärte der Verdächtige. Die 51-Jährige sieht das ein wenig anders. "Ich bin nervlich am Ende. So viele schiache Sachen hat er mir auf die Mobilbox gesprochen. Immer, wenn ich aus dem Fenster geschaut hab, war er da." Aber Beziehung hätten sie keine gehabt. "Er hätte sich dafür erst bewähren müssen."

Als die Staatsanwältin eine der Nachrichten am Computer anhören will, scheitert sie an der Firewall des Ministeriums - die E-Mail wurde gelöscht! "Wenn Sie es nicht vertragen, trinken Sie nicht", rät Richterin Lapanje. Der Verdächtige wurde nicht rechtskräftig zu einem Jahr Haft plus Widerruf von zehn Monaten verurteilt. 

von Eva Molitschnig, "Steirerkrone"

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