In der Aktenaffäre:

Auf eigene Strafgelder hat Linz schon geachtet

Oberösterreich
03.04.2019 11:30

„Gab es mündliche bzw. schriftliche Weisungen im Zusammenhang mit den Verjährungen?“, hat Oberösterreichs Landesregierung den Bundesrechnungshof gefragt. „Ja“, antwortet der Rechnungshof: Weisungen, aus budgetären Gründen (nämlich zugunsten der Stadt) bestimmte Strafanzeigen vorrangig zu behandeln.

Zehn spezielle Fragen hat die Landesregierung ihrem Prüfauftrag an den Bundesrechnungshof beigefügt. Ob überhaupt, und wenn ja, welche Konsequenzen das Land aus den Antworten zieht, ist derzeit noch offen. Dabei wäre manche Antwort durchaus brisant.

Landesregierung fragte nach Weisungen
Etwa die auf die Frage nach den Weisungen, die untermauert, dass Linz auf die eigenen Strafeinnahmen schonspeziell geachtet hat - auch wenn offenbleibt, ob sich das zum Schaden anderer Empfänger ausgewirkt hat.

Ziel waren „hohe Einnahmen“
Aus den Jahren 2010, 2012 und 2013 seien unter anderem Weisungen dokumentiert, so der Rechnungshof im Prüfbericht über die Aktenaffäre, „dass die Abteilung Verwaltungsstrafen die Anzeigen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz prioritär erledigen sollte. Dafür waren auch budgetäre Gründe maßgebend: Es sollten hohe Einnahmen erzielt werden, da die Strafeinnahmen deutlich unter dem Sollwert lägen.“

ASVG-Strafenertrag für Stadt
Hintergrund ist, dass die Strafeinnahmen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), bis zu 10.000 € bzw. 20.000 € beiWiederholung, derStadt zufließen. Der Rechnungshof rügt diese Bevorzugung, auch wenn es für ihn „offenblieb, inwieweit sich dadurch Verfahren nach anderen Materiengesetzen verzögerten oder andere Anzeigen unerledigt blieben“.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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