Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) spricht sich für eine Reform der Grundsteuern A und B aus. Diese seien im europäischen Vergleich sehr niedrig, was dazu führt, dass das Horten von Bauland in Innsbruck quasi zum Nulltarif möglich ist.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindeabgabe, deren Ertrag direkt den Gemeinden zukommt. Inländischer Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer, dabei wird zwischen A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und B für Grundvermögen unterschieden. Bemessungsbasis ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag.
Grundsteuer sehr niedrig
„Die Grundsteuer ist im europäischen Vergleich sehr niedrig. Die Schere zwischen dem Verkehrswert von Grund und Boden sowie der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung geht immer weiter auf“, betont Bürgermeister Georg Willi am Dienstag bei einem Pressegespräch und erläutert seine Sicht weiter: „Grundstücke im Wohngebiet, die als Bauland gewidmet sind, werden bei landwirtschaftlicher Nutzung wie land- und forstwirtschaftliches Vermögen bewertet und müssen nicht zwingend vom grundbücherlichen Eigentümer bewirtschaftet werden. Das Horten von Bauland kostet also nichts.“
Keine Parteistellung
Zudem ortet der Stadtchef Mängel in der Einhebung der Grundsteuer: „Die Bewertung der Grundstücke, die Voraussetzung für die Berechnung der Grundsteuer ist, ist extrem kompliziert. Auch die Abwicklung über die Finanzämter ist ein Nachteil. Sie sind mit der Erledigung der Akten im Verzug. Trotz einer Verjährungsfrist von fünf Jahren entgehen der Stadt Innsbruck Einnahmen aus der Grundsteuer, weil Altfälle nicht bearbeitet werden“, erklärt Willi. Das Finanzamt werde zudem lediglich im Anlassfall tätig, beispielsweise etwa bei einer Änderung der EigentümerInnen, dabei habe aber die Gemeinde keine Parteistellung.
Schlüsselfaktoren
Einen Schlüsselfaktor zur Reformierung der Grundsteuer sieht Willi darin, dass den Gemeinden eine Parteistellung zukomme. Weitere Punkte sind eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden sowie der Datenaustausch untereinander, lückenlose digitale Datenbestände sowie raschere Reaktionszeiten. „Für Bauland im Wohngebiet muss, meiner Meinung nach, generell Grundsteuer B bezahlt werden, auch wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden“, erklärt der Bürgermeister abschließend.
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