Die Anklage für den ersten Prozess listet sieben Personen auf, die in erster Linie in Linzer Glaubensvereinen tätig waren. Weil sie aber auch in Graz gepredigt haben, wurde das Verfahren in die Steiermark abgegeben. Mittlerweile wurde vom zuständigen Grazer Richter aber beantragt, die Verhandlung doch in Linz durchzuführen. Eine Entscheidung darüber steht derzeit noch aus.
In Bezug auf 17 Personen, die mit einem radikal-islamistischen Glaubensverein in Graz in Verbindung stehen, wurde bereits ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Unter den Verdächtigen sind auch jene mutmaßliche Jihadisten, die 2017 trotz Terrorverdachts aus der Untersuchungshaft entlassen worden waren. Sollte es zu einer Anklage und in der Folge zu einem Prozess kommen, dürfte wieder mit strengsten Sicherheitsmaßnahmen im Gericht zu rechnen sein, da schon allein die große Anzahl von Beschuldigten einen personellen Großeinsatz verlangt.
Ermittelt wird außerdem gegen mindestens 17 weitere Personen, die ebenfalls in Verdacht stehen, mit der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sympathisieren. Sollte sich der Verdacht erhärten und ein Verfahren eingeleitet werden, steht dem Grazer Gericht ein weiterer größerer Prozess ins Haus.
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