Staatsanwältin Erika Wander beantragte unmittelbar nach dem Urteil durch Richter Norbert Hofer die sofortige Inhaftierung des Angeklagten. Begründung: "Der Mann hat möglicherweise schon früher Kinder innerhalb dieser Familie missbraucht. Weil diese Gefahr von ihm offenbar permanent ausgeht, müssen weitere Kinder vor ihm geschützt werden." Der Richter wies diesen Antrag nach reiflicher Überlegung ab. Weil der Tatzeitraum der zusätzlichen Übergriffe vor den letzten Untaten liegt. Er warnte den Angeklagten aber eingehend: "Sie entgingen der sofortigen U-Haft nur haarscharf. Wenn jetzt auch nur das Geringste passiert, sitzen Sie!"
Der Angeklagte legte gegen das Urteil Berufung ein. Bis dieses rechtskräftig wird, möglicherweise in acht Monaten, darf er sich auf freiem Fuß bewegen. Zu lange Zeit, glaubt die Staatsanwältin.
Der Verteidiger betonte, dass der Angeklagte bei seinem Patenkind nie Gewalt angewendet hat. Dass er sich in Therapie befindet und die Familie auf ihr schwarzes Schaf gut aufpassen wird. "Ich schrieb meinem Buben, er soll vor Gericht gestehen", sagte der Vater als Zeuge. Zumindest teilweise befolgte der Angeklagte diesen Rat.
Leid und psychischer Schock, die über den Buben in Person seines Sex-Onkels hereinbrachen, sind beachtlich. Desöfteren bei den Verwandten zu Besuch, lockte der Angeklagte den Buben mit Computerspielen in sein Zimmer. Zwei Jahre nach den ersten Übergriffen erzählte der Bub seine Erlebnisse anderen Kindern weiter.
von Hans Licha, Tiroler Krone
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.