Kommunalwahlen

Knappe Fristen – Briefwähler müssen sich beeilen

Niederösterreich
26.02.2010 11:20
Wer seine Stimme lieber per Briefwahl abgeben möchte, der muss sich bei den bevorstehenden Kommunalwahlen im März beeilen. Denn bei den Gemeinderatswahlen müssen die Stimmen von Briefwählern wesentlich früher bei den Wahlbehörden einlangen, als bei Bundes- oder Landeswahlen.

Niederösterreich gewährt eine ungewöhnliche Frist für die Wahl per Postweg. Die Briefwahlstimmen müssen spätestens bis 6.30 Uhr am Wahlsonntag bei der Gemeinde eingegangen sein. Eine kleine Verlängerungsfrist gibt es allerdings noch. Wer seine Wahlkarte nicht rechtzeitig in den Briefkasten geworfen hat, der kann sie noch persönlich bis zum Wahlschluss in „seinem“ Wahllokal abgeben.

Bei den Bundes- und Landtagswahlen können Briefwähler ihre Wahlkarten in der Regel auch noch bis zu einer Woche nach Wahl an die Wahlbehörde schicken. Diese lange Frist wird damit begründet, dass an diesen Wahlen auch Auslandsösterreicher teilnehmen. Die sind aber bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen nicht wahlberechtigt. Da dürfen nur Staatsbürger und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz in Niederösterreich ihre Stimme abgeben.

Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss dafür rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen. Schriftliche Anträge sind nur mehr bis Mittwoch, den 10. März, möglich, mündliche bis Freitag, den 12. März. Die Wahlkarten konnten bereits seit Ende Dezember beantragt werden, zugeschickt werden sie allerdings erst seit dieser Woche. Die Wahlvorschläge mussten zuvor gesammelt und geprüft werden.
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