Niederösterreich gewährt eine ungewöhnliche Frist für die Wahl per Postweg. Die Briefwahlstimmen müssen spätestens bis 6.30 Uhr am Wahlsonntag bei der Gemeinde eingegangen sein. Eine kleine Verlängerungsfrist gibt es allerdings noch. Wer seine Wahlkarte nicht rechtzeitig in den Briefkasten geworfen hat, der kann sie noch persönlich bis zum Wahlschluss in „seinem“ Wahllokal abgeben.
Bei den Bundes- und Landtagswahlen können Briefwähler ihre Wahlkarten in der Regel auch noch bis zu einer Woche nach Wahl an die Wahlbehörde schicken. Diese lange Frist wird damit begründet, dass an diesen Wahlen auch Auslandsösterreicher teilnehmen. Die sind aber bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen nicht wahlberechtigt. Da dürfen nur Staatsbürger und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz in Niederösterreich ihre Stimme abgeben.
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