Nach OGH-Entscheid

Tirol Kliniken: Lösung für Umkleidezeiten fixiert

Tirol
07.02.2019 20:30
Porträt von krone.at
Von krone.at

Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach das An- und Ausziehen der Dienstkleidung von Ärzten und Pflegern in Spitälern als Arbeitszeit zählt, ist mit dem Zentralbetriebsrat - der Vertretung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Tirol Kliniken - eine Lösung vereinbart worden. 

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