Beim Prozess wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sollen zwölf Zeugen aussagen, bestätigte Zemanek. Außerdem werden drei Sachverständige - ein Gerichtsmediziner, ein Chemiker und ein Ballistiker - ihre Gutachten erörtern. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Beamten, der derzeit Innendienst außerhalb von Krems versehen soll, bis zu drei Jahre Haft.
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Polizistin habe "in gerechtfertigter Notwehr" gehandelt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten vor, in irrtümlicher Annahme einer Notwehrsituation auf den 14-Jährigen geschossen zu haben, der gemeinsam mit einem 17 Jahre alten Freund nachts in den Supermarkt eingedrungen war. Für die Polizistin bleibt ihre Schussabgabe auf den 17-Jährigen vorerst ohne strafrechtliche Folgen – das Projektil drang durch beide Oberschenkel des Jugendlichen. Ihr billigt die Anklagebehörde zu, in "gerechtfertigter Notwehr" gehandelt zu haben.
Fortführungsantrag erst in einigen Wochen
Damit war der 17-Jährige jedoch nicht einverstanden. Seine Rechtsvertreterin machte daher von dem in der Strafprozessordnung vorgesehenen Recht Gebrauch, bei der Justiz die Fortsetzung des Verfahrens anzuregen, um ein unabhängiges Gericht - und nicht die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft - beurteilen zu lassen, ob die Polizistin eine strafrechtlich vorwerfbare Schuld trifft. Über den Fortführungsantrag wird das Landesgericht Korneuburg in einigen Wochen entscheiden.
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