Fall Krems

Verhandlung gegen Polizisten am 10. März in Korneuburg

Niederösterreich
12.02.2010 14:45
Ab 10. März muss sich der Polizist vor Gericht verantworten, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-Jährigen erschossen hat. Die Verhandlung im Landesgericht Korneuburg, die laut Gerichtssprecherin Christa Zemanek noch nicht offiziell ausgeschrieben ist, ist auf zwei Tage anberaumt. Das Urteil soll am 12. März fallen. Das Einzelrichterverfahren wird Richter Manfred Hohenecker leiten, gab Zemanek am Freitag bekannt.

Beim Prozess wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sollen zwölf Zeugen aussagen, bestätigte Zemanek. Außerdem werden drei Sachverständige - ein Gerichtsmediziner, ein Chemiker und ein Ballistiker - ihre Gutachten erörtern. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Beamten, der derzeit Innendienst außerhalb von Krems versehen soll, bis zu drei Jahre Haft.

Weitere Hintergründe: siehe Infobox!

Polizistin habe "in gerechtfertigter Notwehr" gehandelt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten vor, in irrtümlicher Annahme einer Notwehrsituation auf den 14-Jährigen geschossen zu haben, der gemeinsam mit einem 17 Jahre alten Freund nachts in den Supermarkt eingedrungen war. Für die Polizistin bleibt ihre Schussabgabe auf den 17-Jährigen vorerst ohne strafrechtliche Folgen – das Projektil drang durch beide Oberschenkel des Jugendlichen. Ihr billigt die Anklagebehörde zu, in "gerechtfertigter Notwehr" gehandelt zu haben.

Fortführungsantrag erst in einigen Wochen
Damit war der 17-Jährige jedoch nicht einverstanden. Seine Rechtsvertreterin machte daher von dem in der Strafprozessordnung vorgesehenen Recht Gebrauch, bei der Justiz die Fortsetzung des Verfahrens anzuregen, um ein unabhängiges Gericht - und nicht die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft - beurteilen zu lassen, ob die Polizistin eine strafrechtlich vorwerfbare Schuld trifft. Über den Fortführungsantrag wird das Landesgericht Korneuburg in einigen Wochen entscheiden.

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