Tabakhändler in den Kärntner Grenzgebieten haben seit der Schengenerweiterung mit massiven Umsatzeinbußen zu kämpfen. Die Rede ist von bis zu 35 Prozent Verlusten - und dies wird allein auf den Import aus Slowenien zurückgeführt.
Zur Einfuhr erlaubt wären eigentlich vier Stangen. Aufgrund eines rechtlichen Zugeständnisses an die Trafikanten - mit der Begründung, die Österreicher könnten die slowenischen Warnhinweise nicht lesen - sind seit November 2007 nur mehr 200 Zigaretten pro Person erlaubt, also eine Stange. Nachdem diese Grenze von den "Tschick-Touristen" aber immer wieder aus Gründen des Komforts überschritten wird, hat die Wohlfahrtsvereinigung der Tabaktrafikanten Detektive angeheuert.
In dem Abmahnschreiben wird indirekt die Zahlung des geforderten Geldbetrages als Bedingung gestellt, um einer Anzeige zu entgehen. "Das ist ganz klar Nötigung", erklärt der Rechtsanwalt Philipp Tschernitz. Als "völlig haltlos" bezeichnete hingegen Trafikanten-Anwalt Alexander Todor-Kostic diesen Vorwurf.
350,20 Euro für Detektiv- und Anwaltskosten
120 Personen wurden in einer ersten Abmahnwelle angeschrieben und von ihnen "eine Pauschale von 350,20 Euro für anteilige Detektivkosten unter dem Titel des Schadenersatzes zivilrechtlich gefordert", führt der Trafikanten-Anwalt aus. Der Betrag setze sich aus der Pauschale der Detektivkosten von 250 Euro, den Rechtsanwaltskosten plus Umsatzsteuer und den Kosten für die Lenkererhebung in der Höhe von 14,90 Euro zusammen.
"Das ist kein Betrag, an dem man sich bereichern will, dem gegenüber steht ein wesentlich höherer Wert an tatsächlichen Detektivkosten. Es wird zwar aufgefordert, den Betrag zu bezahlen, aber nicht mit der Drohung, dass sonst angezeigt wird. Die Anzeige wird vorbehalten." Wenn nicht gezahlt werde, gebe es die Möglichkeit, den Betrag einzuklagen, meinte Todor-Kostic.
"Trafikanten heben nicht die Tabaksteuer ein"
Laut der Einschätzung von Tschernitz hingegen ist "diese Vorgehensweise kriminell". Ein Detektiv sei zwar legitimiert, Fotos zu machen, aber dürfe sie nicht weitergeben oder veröffentlichen. Die Aufforderung "wenn du nicht zahlst, zeig ich dich an", gehe neben dem Tatbestand der Nötigung auch in Richtung Erpressung.
"Die Trafikanten haben keine Veranlassung für diese Maßnahme", so Tschernitz. Schließlich hebe nicht der Händler, sondern der Staat die Tabaksteuer ein - und um die geht es rein rechtlich beim illegalen Import. "Wenn ich so ein Schreiben bekommen würde, würde ich es an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und anregen, auf Nötigung zu prüfen", meint der Rechtsanwalt.
Anzeige hängt von Zahl der gekauften Zigaretten ab
Wer schlussendlich angezeigt wird, obliegt allerdings der Einschätzung der Wohlfahrtsvereinigung. "Das hängt von der Zahl der gekauften Zigaretten ab, wird anhand der Detektivberichte ausgewertet und ist nicht meine Entscheidung", sagt dazu der Trafikanten-Anwalt. Nötigung oder Erpressung sei nicht im Sinne der Vereinigung: "Das wollten wir nicht und das tun wir auch nicht."
Ob die Anfertigung und Weitergabe von Fotos legitim ist, ist fraglich. Es gebe diesbezüglich den zivilrechtlichen Grundsatz, dass eine Person, die ein berechtigtes Interesse zum Nachweis einer kriminellen Handlung hat, einen Detektiv beauftragen darf, der Fotos machen kann. "Strittig könnte sein - das sage ich jetzt ganz objektiv - ob das berechtigte Interesse von dieser Wohlfahrtsgesellschaft da ist", meint Trafikanten-Anwalt Todor-Kostic.
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