Hypo-U-Ausschuss

Zeugen können nun auch polizeilich vorgeführt werden

Kärnten
28.01.2010 17:21
Der Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages zur Hypo-Affäre erhält eine neue Geschäftsordnung - mit brisanten Änderungen: Geladene Zeugen können künftig auch polizeilich vorgeführt werden. Ebenso können Beugestrafen verhängt werden, wenn Zeugen unbegründet die Aussage verweigern. Öffentlich Bedienstete sind nun zur Aussage verpflichtet, die Schweigepflicht gilt im Ausschuss nicht.

Die Änderung der Geschäftsordnung wurde am Donnerstag im zuständigen Landtagsausschuss mit den Stimmen der FPK-ÖVP-Koalition beschlossen. Im Hypo-Ausschuss werden sie aber erst in einigen Wochen Gültigkeit erlangen, da der Fristenlauf eingehalten werden muss. Die SPÖ protestierte gegen "mangelndes Demokratieverständnis" und zog aus der Sitzung aus.

In späterer Zukunft soll auch über die Stärkung der Minderheitenrechte in U-Ausschüssen und die Möglichkeit ihrer Einsetzung durch eine qualifizierte Minderheit diskutiert werden.

 

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