Prozess in Innsbruck

Lungenkranke hofften vergeblich auf Geräte

Tirol
07.12.2018 13:15

Seine schwerkranken 14 Opfer hofften auf einen leichteren Alltag - doch der einschlägig vorbestrafte Angeklagte (41) kassierte und lieferte die versprochenen mobilen Sauerstoffkonzentratoren nicht. Wegen Betruges saß der Tiroler am Donnerstag am Landesgericht und wurde zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt.

Trotz seiner sechs einschlägigen Vorstrafen wirkte der brave Buchhalter-Typ offenbar vertrauenswürdig auf seine Opfer in Tirol und Vorarlberg. Als Auslieferer eines Wiener Medizintechnik-Unternehmens pries er die Vorzüge der kompakten Geräte an und kassierte einen Teil des „Sonderpreises“ sofort ab. Seine 14 Opfer (einmal scheiterte ein Versuch) kratzten oft mühsam das Geld zusammen, um das „Sonderangebot“ (z.B. 1600 Euro) zu nutzen.

„Wurde selbst hereingelegt“
Der Haken: Der Angeklagte verfügte über gar keines dieser Produkte (Normalpreis knapp 3000 Euro). „Ich wollte sie mir über einen Bekannten im Internet besorgen und wurde dann selbst hereingelegt“, erzählte er beim Prozess. Vor der Polizei hatte der Tiroler freilich noch ausgesagt, er habe sich die Konzentratoren „irgendwie“ beschaffen wollen. Und Belege dafür, dass der 41-Jährige die Geräte wirklich schon bestellt und bezahlt hatte, konnte er nicht vorweisen.

Keine Lieferung wegen „Todesfall in Familie“
Die schwerkranken und meist älteren Kunden vertröstete er dann immer wieder - unter anderem musste der angebliche Tod seiner Schwiegermutter als Ausrede herhalten. Der Angeklagte unterschlug auch zwei Geräte bei seiner Firma und lieferte sie aus. Klarerweise musste er diese Konzentratoren aber wieder abholen, damit das Ganze nicht noch früher aufflog.

Motiv: Geldprobleme
Als Motiv gab der Mann seine Geldprobleme an, insgesamt soll er sich um 11.400 Euro bereichert haben. In seinem Schlusswort zeigte sich der 41-Jährige reuig: „Ich wollte eigentlich den Leuten helfen und sie nicht ausnutzen. Den Schaden werde ich versuchen gutzumachen.“ Der Richter verhängte eineinhalb Jahre unbedingte Haft (noch nicht rechtskräftig).

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