Aus für Fentanylhandel

Neue Todesdroge ist selbst dem Darknet zu riskant!

Digital
04.12.2018 14:33

Auf den illegalen Schwarzmärkten im Darknet kann man so gut wie alles kaufen: Drogen, Waffen, Falschgeld oder die Dienstleistungen von Hackern. Eine neue Droge versetzt nun allerdings selbst die moralisch flexiblen Marktbetreiber im Darknet in Angst. Das Schmerzmittel Fentanyl ist so stark und potenziell tödlich, dass die größten Darknet-Schwarzmärkte den Handel damit verbieten. Um einen Akt der Nächstenliebe handelt es sich allerdings nicht ...

Fentanyl sei hundertmal stärker als Heroin und könne durch seine Potenz enorm leicht überdosiert werden, berichtet der „Guardian“ am Dienstag. Ärzten seit einigen Jahrzehnten als synthetisches Schmerzmittel bekannt, hat die Droge zuletzt wachsendes Interesse am Schwarzmarkt erfahren.

Tausende Tote in den USA, Hunderte in England
Drogenkonsumenten nutzen es unter anderem, um Heroin zu strecken - und holen sich reihenweise eine Überdosis. Im vergangenen Jahr sind so 29.000 US-Amerikaner gestorben. Vor fünf Jahren waren es noch 3000. In Großbritannien sind in den letzten 18 Monaten zumindest 160 Menschen durch Fentanyl oder ähnliche Mittel gestorben.

Dass Fentanyl ein enormes Gefahrenpotenzial birgt, haben mittlerweile sogar die Betreiber jener Online-Schwarzmärkte erkannt, auf denen die Droge in den letzten anderthalb Jahren gehandelt wurde. Sie haben reihenweise ein Fentanyl-Verbot erlassen und löschen entsprechende Angebote.

Schwarzmarktbetreiber wollen unerkannt bleiben
Bei dem Verbot handelt es sich aber nur zweitrangig um einen Akt der Nächstenliebe. Vielmehr geht es den Schwarzmarkt-Betreibern darum, nicht ins Visier der Behörden zu geraten. Und der Verkauf von Mitteln, die Hunderte Opfer fordern, wäre dabei wenig hilfreich.

Die Todesdroge wird von den Betreibern der großen Darknet-Marktplätze im Grunde wie eine Waffe für den Massenmord oder starker Sprengstoff klassifiziert. Auch diese Produktkategorien sehen die Betreiber ungern auf ihren Marktplätzen und löschen entsprechende Angebote, um nicht ins Visier der Behörden zu geraten.

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