Der Oberst des Bundesheeres aus Oberösterreich ist mit Leib und Seele Soldat. Körperlich fit und motiviert, beantragte er angesichts des aktuellen politischen Kurses eine Verschiebung seines Pensionsantritts. Doch auf die Genehmigung wartet er bisher vergebens.
„Mir macht meine Arbeit beim Bundesheer irrsinnigen Spaß, und mir geht es gesundheitlich hervorragend“, schildert der Offizier (64) gegenüber der „Krone“. Der engagierte Oberst beantragte daraufhin, wie im Dienstrecht vorgesehen, einen Aufschub seiner Pensionierung im Mai kommenden Jahres.
Oberst hofft auf positive Entscheidung
Angesichts der aktuellen politischen Debatte erwartete er eine positive Entscheidung, überlegt doch die Bundesregierung sogar eine Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters. Aber: Bislang wartet der Oberst, der den Antrag im Mai persönlich einreichte, vergeblich.
Die „Krone“ fragte bei Bundesheersprecher Michael Bauer nach, der erklärt: „Der Antrag muss zuerst von der Präsidialsektion im Verteidigungsministerium bearbeitet werden, dann entscheidet die Ministerin in jedem Fall individuell.“
Immer mehr Offiziere wollen bleiben
Dass immer mehr Offiziere im Pensionsalter ihre Dienstzeit verlängern möchten, sei „eine Entwicklung der letzten ein bis zwei Jahre“: „Das spricht natürlich für das Bundesheer als Arbeitgeber“, zeigte sich Bauer durchaus erfreut. Der Oberst aus Oberösterreich sei kein Einzelfall, man sei zunehmend mit den Wünschen der Offiziere konfrontiert, länger im Dienst zu bleiben.
Einer der Gründe sei etwa das aktuell „hervorragende Budget“, welches dem Bundesheer zur Verfügung stehe, betonte Bauer: „Wir können aus dem Vollen schöpfen, auch was neues Gerät angeht.“ Was den Wunsch eines späteren Pensionsantritts angeht, so sei das natürlich prinzipiell erfreulich, aber: „Natürlich heißt es dann auch für andere, die eventuell auf eine höhere Position hoffen, dass sie noch länger warten müssen.“
Wie lange der Offizier aus Oberösterreich noch auf den Entscheid warten muss, lässt sich daher leider nicht sagen: „Es wird jeder Fall individuell geprüft, um die Vor- und Nachteile abzuwägen.“
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