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krone.at-Foto-Gewinnspiele: Teilnahmebedingungen

Nachrichten
17.10.2018 14:46

Veranstalter:

 siehe Gewinnspiel

Kooperationspartner:

 siehe Gewinnspiel

Gewinnspielregeln:

 siehe Gewinnspiel

Gewinn:

 siehe Gewinnspiel

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher (im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes) ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, ausgenommen Mitarbeiter (und deren Angehörige) des Veranstalters, des Kooperationspartners und jeweils verbundener Unternehmen.

Voraussichtlicher Zeitplan:

 Gewinnspielzeitraum: siehe Gewinnspiel

 Die Ziehungen erfolgen am: siehe Gewinnspiel

 Verlosung und Bekanntgabe der Gewinner: siehe Gewinnspiel

Verständigung und Veröffentlichung der Gewinner

 Der Gewinner wird persönlich benachrichtigt. Der Gewinner stimmt für den Fall  des Gewinnes der Veröffentlichung seines Namens zu.

Einreichungen:

 siehe Gewinnspiel

Ergänzende Gewinnspielbedingungen:

 

KMM behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die die Verlosung unlauter (insbesondere durch Mehrfachteilnahmen) beeinflussen oder das versuchen. Eine Barabgeltung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen; beim Gewinner personenbezogen anfallende Steuern, Abgaben, Gebühren und Folgekosten trägt dieser selbst. Zur Durchführung des Gewinnspiels führt die KMM keinerlei Korrespondenz.

Rechteübertragung Teilnehmer:

Jeder Teilnehmer räumt der KMM für die Dauer der jeweils geltenden gesetzlichen Schutzfrist an dem von ihm eingestellten Content (z.B. Texte, Video, Lichtbilder, Bilder, Graffitis) ein geographisch und sachlich unbeschränktes, übertragbares, nicht-exklusives Verwertungs-, Nutzungs-und Bearbeitungsrecht, insbesondere zu Zwecken der Abrufbarhaltung, Veröffentlichung und Verbreitung über die App, die Online-Plattformen von KMM und zur Verwertung in der Printausgabe der „Kronen-Zeitung“, ein. Die Rechte umfassen insbesondere auch die Verwertung des Contents zur Zwecken der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen von KMM, des Veranstalters sowie der Printausgabe der „Kronen-Zeitung“ und zu Berichterstattungszwecken.

Rechte an zur Verfügung gestellten Content:

KMM ist nicht verpflichtet, den Content zu verwerten. KMM kann Content jederzeit zurückweisen, an einem anderen Ort veröffentlichen, kürzen oder löschen. Jeder Teilnehmer bleibt für seinen KMM zur Verfügung gestellten Content selbst verantwortlich. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Content. Der Teilnehmer garantiert, dass der übermittelte Content keine Rechte (insbesondere Urheberrechte) Dritter verletzt.Im Falle der (Mit-)Abbildung von Personen erklärt der Einsender, dass diese den Zweck der Aufnahme kennen und ihre Zustimmung zu allfälligen Veröffentlichungen gegeben haben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, KMM, den Veranstalter und deren „Leute“ hinsichtlich berechtigter Ansprüche, die aus der Veröffentlichung seines Contents resultieren, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten; dies umfasst auch die Kosten einer notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverteidigung. Behauptet ein Dritter, durch einen Inhalt eines Teilnehmers in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist KMM berechtigt, diesem die über den Teilnehmer gespeicherten Kontaktdaten bekannt zu geben.

Datenschutz:

Der Datenverarbeitung durch den Verlag liegt die ausführliche Datenschutzerklärung (samt Datenschutzinformation), die unter www.krone.at/datenschutz abrufbar gehalten wird, zugrunde. 

Storno:

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden.

Haftung:

Die Haftungen des Veranstalters und die seiner Erfüllungsgehilfen und Organe sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Satz- und Druckfehler vorbehalten.

Geschlechterneutralität:

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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