Üble Nachrede

FPÖ muss für “Homo-Attacken” auf Stadler zahlen

Österreich
23.12.2009 12:11
Die Freiheitlichen müssen dem BZÖ-Abgeordneten Ewald Stadler 800 Euro Entschädigung zahlen, weil FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky diesen im Nationalratswahlkampf 2008 als homosexuell dargestellt hatte, befindet das Wiener Landesgericht für Strafsachen. Die Freiheitlichen wurden unter anderem wegen übler Nachrede verurteilt.

Vilimskys Aussagen wie "Jörg Haider vergnügt sich im Tollhaus nicht nur mit Knaben", "In Wahrheit sei er (Stadler, Anm.) immer einer von Haiders Buberlpartie geblieben" und "Vielleicht sei auch Stadlers übertriebenes Auftreten gegen Homosexualität nur eine Nebelgranate gewesen, um seine Nähe zu Haider zu vertuschen" waren im August 2008 auch von einigen FPÖ-Landesgruppen kritisiert worden.

"Einer verächtlichen Eigenschaft beschuldigt"
Das Straflandesgericht stellte nun fest, dass die FPÖ als Medieninhaberin in der Aussendung vom 3. August 2008 Stadlers höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt habe, außerdem wurde die Partei wegen übler Nachrede verurteilt.

Eine der Begründungen des Gerichts: Weil Stadler als homosexuell dargestellt wurde, wurde er auch "für einen Teil der Leserschaft einer verächtlichen Eigenschaft beschuldigt".

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