Frist übersehen

Staatsanwaltschaft „schlief“: Tod bleibt ungesühnt

Oberösterreich
14.08.2018 06:15
Porträt von krone.at
Von krone.at

Einen Tag zu spät! Die Staatsanwaltschaft Linz übersah eine Drei-Monats-Frist, deshalb geht ein Todeslenker aus Allerheiligen, der einen Radfahrer (63) aus Saxen am Gewissen hat, völlig straffrei aus. Das Landesgericht stellte das Verfahren ein, die Staatsanwaltschaft berief, doch auch das Linzer Obergericht blieb hart.

Rückblende zum 17. Mai 2017: Um 19.39 Uhr fährt ein Lkw-Chauffeur (61) aus Allerheiligen in St. Thomas am Blasenstein von der Sonne geblendet ungebremst auf einen Radfahrer (63) aus Saxen auf. Dieser wird in eine Wiese geschleudert, stirbt an einem Genickbruch.

Um einen Tag zu spät
Die Staatsanwaltschaft Linz erhob Anlage wegen fahrlässiger Tötung, doch das Bezirksgericht Perg erklärte sich für unzuständig. Es gab den Verdacht, der Lkw-Lenker habe grob fahrlässig gehandelt. Nun war die Staatsanwaltschaft Linz wieder am Zug. Doch diese übersah die vorgeschriebene Drei-Monats-Frist - wenn auch nur um einen Tag. Als der neue Strafantrag verspätet beim Linzer Landesgericht eintraf, stellte dieses deshalb das Verfahren ein.

Obergericht blieb hart
Die Staatsanwaltschaft beschwerte sich noch beim OLG Linz, aber auch dieses blieb hart. Der Todeslenker geht somit straffrei aus. Staatsanwältin Ulrike Breiteneder: „Dieser bedauerliche Fehler ist uns durch ein Missverständnis passiert.“

Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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