Die Abberufung und Versetzung der Welser Magistratsdirektorin im Jahr 2016 beschäftigt weiter die Gerichte. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes, mit dem die Versetzung Renate Kamleithners bestätigt worden war, aufgehoben.
„Die vorzeitige Abberufung und Versetzung von Renate Kamleithner ist nach wie vor wirksam und aufrecht. Die Aufhebung der Abberufung hat nur formale Gründe. Statt der Bescheide für die Abberufung und die Versetzung hätte ein Bescheid gereicht. Es war eine Art Fleißaufgabe“, reagiert FPÖ-Stadtchef Andreas Rabl gelassen.
Keine zwei Magistratsdirektoren
Für die Stadt Wels und die Führung des Magistrates ändert sich durch diese Entscheidung nichts. Peter Franzmayr, seit Oktober 2016 im Amt, bleibt weiterhin Magistratsdirektor. Die Bestellung Kamleithners als Rathauschefin war ohnehin auf fünf Jahre befristet. Mit 1. Mai 2017 sei die Frist ausgelaufen. „Eine Rückkehrmöglichkeit in die Funktion besteht daher nicht“, so Rabl.
Mario Zeko, Kronen Zeitung
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