71 tote Flüchtlinge

A4-Schlepperprozess: Gespanntes Warten auf Urteile

Österreich
11.06.2018 13:52

Lebenslange Haftstrafen ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung: Dieses Urteil fordert die ungarische Staatsanwaltschaft für zumindest drei der vier Hauptangeklagten im Prozess gegen jene afghanisch-bulgarische Schlepperbande, die für den qualvollen Tod von 71 Flüchtlingen in einem verriegelten Kühllaster verantwortlich sein soll. Das mittlerweile seit knapp einem Jahr im südungarischen Kecskemet laufende Strafverfahren geht diese Woche ins Finale. Nach den Schlussplädoyers der Verteidiger am Montag und Dienstag sollen am Donnerstag die Urteilssprüche folgen.

Staatsanwalt Gabor Schmidt fasste in der Vorwoche noch einmal in einem dramatischen Schlussplädoyer die wichtigsten Anklagepunkte zusammen: Die ersten vier Angeklagten seien verantwortlich für die Tragödie. Sie hätten die Menschen absichtlich in den Tod geschickt. Die vier Männer - ein 31-jähriger Afghane, der mutmaßliche Kopf der Bande, und drei Bulgaren (32, 39 und 27 Jahre), von denen einer als Chef der Schlepperfahrer, einer als „Vorläufer“ und einer als Lenker des Todes-Lkw gelten - hätten laut Ankläger versucht, sich gegenseitig die Schuld zuzuschieben. Deren Aussagen, sie hätten weder gewusst, wie viele Menschen im Laderaum seien, noch dass Kinder darunter waren, würden Abhörprotokolle widerlegen, führte Schmidt weiter aus.

Der Transport sei vom Erst-, Zweit- und Drittangeklagten begleitet worden. Als der Lenker Klopfen und Schreie aus dem Laderaum meldete, habe ihn der Chef der Schlepperfahrer beruhigt: Die Flüchtlinge würden Löcher in die Wände schlagen wollen, er müsse sich keine Sorgen machen. Dem Lenker sei am Telefon gesagt worden, es befände sich ein Verbindungsmann der Schlepperorganisation im Frachtraum und dieser würde bestätigen, dass alles in Ordnung sei. Die Polizei in Österreich habe aber während der Spurensicherung keine Werkzeuge gefunden, mit denen das möglich gewesen wäre, berichtete der Ankläger.

Staatsanwalt: „Trotz Befehls hatte Fahrer Entscheidungsfreiheit“
„Eindeutig nachweisbar“ ist der Befehl des Erstangeklagten, trotz des Klopfens und der Schreie nicht anzuhalten, so Schmidt. Zugleich betonte er, das würde die Bulgaren jedoch nicht entlasten, da sie Entscheidungsfreiheit hatten. Die Angeklagten hätten außerdem gewusst, dass der Lkw nicht für den Transport von Menschen geeignet war. Der Staatsanwalt dankte den österreichischen Behörden für die Identifizierung der Opfer, die nach einhelliger Meinung ungarischer und österreichischer Experten qualvoll erstickt waren.

Anwalt des Schlepperbosses plädiert auf Freispruch
Der Verteidiger des Hauptangeklagten plädierte am Montag dafür, seinen Mandanten von der Mordanklage freizusprechen. Anwalt Istvan Doma sprach sich stattdessen für eine zeitlich begrenzte Haftstrafe wegen organisierter Schlepperei aus. Für den 71-fachen Tod sei nicht der Afghane, sondern der bulgarische Lkw-Fahrer verantwortlich.

Dessen Anwalt Zoltan Sklenar wiederum betonte, dass sein Mandant „die Tragödie nicht gewollt“ habe. DEr 27-Jährige habe „nur auf Befehl“ seiner Bosse gehandelt, trotz Schreie und Klopfen aus dem Laderaum nicht anzuhalten. Die Begleiter des Transportes hätten seinen Mandanten beruhigt, dass die Migranten sicher genug Luft hätten, da sie die Gummidichtung der Tür entfernt und Löcher in das Dach gebohrt hätten. Der Chauffeur würde die Tragödie aufs Tiefste bedauern, was sein Weinkrampf vor Gericht beweise, sagte Sklenar. Er ersuchte für seinen Mandanten einen Freispruch von der Mordanklage und um ein angemessenes mittleres Strafmaß für Schlepperei. Dieses beträgt im Falle der qualifizierten Schlepperei neun Jahre Haft.

Milderes Urteil für Zweitangeklagten wegen Kooperationsbereitschaft?
Der Anwalt des Zweitangeklagten wiederum verwies auf die Kooperationsbereitschaft des 31-Jährigen bei der Aufdeckung der Tätigkeiten der Bande. Der Bulgare, der die Schleppungen organisiert haben soll, habe dabei auch sich selbst belastende Aussagen gemacht, sagte Miklos Magony. Der Verteidiger ersuchte das Gericht um eine zeitlich begrenzte Gefängnisstrafe.

Anwältin: Fahrzeugbeschaffer „kein Mitglied der Organisation“
Als kein Mitglied der Schlepperbande stellte Ivett Hölter, die Verteidigerin des Fünftangeklagten, ihren Mandanten, den 53-jährigen bulgarisch-libanesischen Doppelstaatsbürger, dar. Nur weil dieser die Fahrzeuge für die Organisation beschafft habe, hieße das noch lange nicht, „dass er als Mitglied dazugehörte“, so die Anwältin. Die Verteidigerin plädierte auf einen Freispruch - oder falls sich doch eine Teilnahme an der Schleppertätigkeit erweise, für eine milde Strafe.

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