Wurst gegessen
Deutsche Caritas kündigt behinderter Altenpflegerin
Die Pflegehelferin habe die Wurst gegessen, obwohl die Caritas verboten habe, dass das Personal sich in der Küche des Heimes selber bedient. Der Vorwurf an sich sei unstrittig, erklärte der Anwalt des Heimbetreibers.
Obwohl die Wurst nur einen geringen Wert habe, sei das Verhalten der Pflegerin nicht akzeptabel. Auch Bewohner der Senioreneinrichtung hätten beobachten können, dass die Frau sich bei den eigentlich für die Bewohner bestimmten Lebensmitteln bediente. Das Gericht verhandelt am 1. Dezember über den Fall.
Kündigungen im Streit um geringe Werte haben in den vergangenen Monaten in Deutschland mehrfach für Aufsehen gesorgt. Am bekanntesten ist der Fall einer Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefeuert wurde. Auch die Entlassung einer Sekretärin, die verbotenerweise ein Fleischlaberl aß, schlug Wellen. Doch auch in Österreich gibt es schwer begreifbare Kündigungsfälle (siehe Infobox).
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