Was sich eigentlich positiv für Bankkunden hätte auswirken sollen, sorgte bei Tausenden als arbeitslos Gemeldeten am Montag für Aufregung. Denn seit 1. November 2009 ist das neue Zahlungsdienstegesetz in Kraft, das besagt, dass Überweisungen spätestens am nächsten Tag am Konto des Empfängers sein müssen.
Die Gesetzesänderung dürfte der Grund dafür gewesen sein, warum die Banken das Arbeitslosengeld nicht sofort an ihre Kunden weitergegeben haben. „Sie haben uns in der Luft hängen lassen. Die Zahlungen wurden wie üblich am 3. November vom Bundesrechenamt freigegeben – normalerweise hätte das Geld Montag früh auf den Konten sein müssen“, so Peter Strnka von der Bundesgeschäftsstelle des AMS.
Um eine neuerliche Verspätung zu vermeiden, wurde ein Krisengipfel anberaumt. Immerhin geht es um AMS-Gelder in der Höhe von 250 Millionen Euro, die verspätet ausgezahlt wurden.
von Thomas Leitner, "Kärntner Krone"








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