Bei Ischgler Konzerten

Schmiergeld-Prozess:„Wir haben ihm voll vertraut“

Tirol
26.04.2018 19:12

Im fortgesetzten Prozess gegen einen Ischgler TVB-Mitarbeiter (45), der bei Konzerten jahrelang heimlich Provisionen kassiert haben soll, waren am Donnerstag die Tourismus- und Seilbahnchefs im Zeugenstand. „Wir haben ihm voll vertraut“, sagte TVB-Obmann Alfons Parth. Insgesamt sollen rund 100.000 Euro geflossen sein.

Ziemlich unverfroren über seine TVB-Mailadresse hatte der Angeklagte die Provisionszahlungen eingefordert. Von einer Künstleragentur ebenso wie von einer Eventtechnikfirma. Bis zu 6500 Euro waren es im Einzelfall. Als der 45-Jährige auf Urlaub war und Kollegen im Mailordner etwas suchten, stießen sie auf den entsprechenden Schriftverkehr. Da flog alles auf. Die Führung von TVB und Silvretta Seilbahn AG fiel aus allen Wolken, Anzeige wurde erstattet. „Er hat seine Sache immer gut gemacht und hatte einen Vertrauensvorschuss. Auch bei der Auswahl der Künstler durfte er sich einbringen“, sagte TVB-Obmann Parth.

„Internationale Stars sind teuer!“
Von den Malversationen sollen vor allem die Osterkonzerte betroffen gewesen sein, denn diese zahlt der TVB selbst und der Angeklagte hatte den direkten Draht zur Künstleragentur und zur Technikfirma. Hannes Parth, Vorstand der Silvretta Seilbahn, betonte, dass man die Provisionen nie und nimmer akzeptiert hätte: „Da hätte er sofort den Job verloren.“ Die Konzerte in Ischgl bezeichnete er als Teil der Markenbildung - „finanziell schaut unter dem Strich nichts heraus, denn internationale Stars sind teuer.“

Urteil erging noch keines
Der zweite Prozesstag gab auch einen Einblick in die Verflechtungen von TVB und Silvretta Seilbahnen, die in Ischgl ungewöhnlich eng sind. Beispielsweise liefen die Verhandlungen mit den Künstlern für die Osterkonzerte stets über den TVB, die Rechnung musste aber an die Bergbahn gerichtet werden. Sehr detailreich ging es um diese Verknüpfungen. Denn diese könnten auch bei der Beantwortung der Frage mitspielen, ob der 45-Jährige als TVB-Amtsträger tätig war und daher das Delikt der Bestechlichkeit erfüllt ist. Mitangeklagt sind - wie berichtet - auch die Zahler der Provisionen. Fortsetzung und Urteil folgen.

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