Syrer verurteilt

Mordauftrag, weil kein Fernseher gekauft wurde

Tirol
07.03.2018 19:56

Wegen versuchter Bestimmung zum Mord musste ein Syrer am Innsbrucker Landesgericht vor den Geschworenen Platz nehmen. Der 28-Jährige soll nämlich einen Bekannten beauftragt haben, seinen Bruder umzubringen, weil ihm dieser keinen Fernseher kaufte. Doch wollte er ihn töten oder eine Abreibung verpassen? Er wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).

Es ist eine dubiose Geschichte, die kurz vor Weihnachten mit einem Fernseher begann. Der Syrer wandte sich an seinen älteren Bruder, weil er gerne einen eigenen Fernseher gehabt hätte. Dieser lehnte den Wunsch aber ab und brachte den 28-Jährigen so in Rage, dass er sich rächen wollte. Aber wie? Das war die entscheidende Frage beim nunmehrigen Schwurgerichtsprozess.

Auftrag, den Bruder zu töten
Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass der junge Mann einem Bekannten den Auftrag gab, seinen Bruder zu töten. Insgesamt 9000 Euro soll der Angeklagte einem Marokkaner versprochen haben. „Mein Bruder ist wie ein Vater für mich, ich wollte ihm eine Abreibung verpassen. Aber doch nicht töten. Ich war betrunken“, rechtfertigte sich der Asylwerber. Alles sei nur ein Missverständnis, das der mutmaßliche Auftraggeber mit Übersetzungsproblemen rechtfertigte.

Übersetzungsprobleme bei der Einvernahme
Und tatsächlich stieß man bei den Befragungen auf eine Ungereimtheit: Der bei den polizeilichen Vernehmungen anwesende Dolmetscher für Arabisch gestand nämlich, dass er ein aus dem  syrischen Dialekt  stammendes Wort nicht kannte. Die beim Prozess anwesende Übersetzerin aber sehr wohl. Und dieses Wort hat – leicht abgewandelt – offenbar zwei Bedeutungen: nämlich „töten“ und „schlagen“. Doch laut einem Polizisten wurde bei der Befragung auch umschreibend nachgefragt. „Auch dabei kam heraus, dass der Angeklagte wollte, dass sein Bruder nicht mehr am Leben ist.“

Sechs von acht Geschwornene von Mordauftrag überzeugt
Sechs von acht Geschworenen waren schließlich überzeugt: Es war Anstiftung zum Mord. Nicht rechtskräftiges Urteil: 10 Jahre Haft!

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