Unzweideutig formuliert und ohne viel Spielraum gestaltet sich derzeit tatsächlich nur die "berufliche Immunität". Sie verbietet jede Art der Strafverfolgung von Mandataren aufgrund ihrer Aussagen im Parlament. Schimpftiraden und Verunglimpfungen im Plenum ahndet der Nationalrat ohnehin selbst, für Personen außerhalb sind Zivilklagen zulässig, die aber auch der Zustimmung bedürfen.
Die gröberen Probleme liegen in der "außerberuflichen Immunität", die so manchen Abgeordneten in letzter Zeit mehr als Last denn als Nutzen erscheinen muss. Im Paragraf 57 des Verfassungsgesetzes heißt es: "Die Mitglieder des Nationalrates dürfen wegen einer strafbaren Handlung - den Fall der Ergreifung auf frischer Tat bei Verübung eines Verbrechens ausgenommen - nur mit Zustimmung des Nationalrates verhaftet werden. Desgleichen bedürfen Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern des Nationalrates der Zustimmung des Nationalrates."
Der Gesetzestext klingt zunächst eindeutig formuliert: Abgeordnete sind schlicht unantastbar, sofern sie sich nicht auf frischer Tat erwischt werden. Wer ermitteln will, muss den Nationalrat fragen. Und dieser stimmt nur zu, wenn zwischen dem Delikt und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten kein Zusammenhang besteht. Beispiel: Westenthalers Aussage in der "orangen Prügel-Affäre".
Der "Zeugen-Trick" der Ermittler
Die ermittelnden Behörden haben aber in den Fällen, die jetzt im Spitzel-U-Ausschuss gelandet sind, die Immunität umgangen, indem sie Mandatare in ihren Ermittlungen nicht offiziell als "Beschuldigte", sondern nur als "Zeugen" führte. Diese Praktik kumulierte in der Affäre um die Rufdatenerfassung von Peter Westenthalers Handy. Die Abgeordneten werfen der Staatsanwaltschaft einen schlampigen Umgang mit diesem Regelwerk vor, das sie eigentlich vor willkürlicher Strafverfolgung (Stichwort: jemanden "anpatzen") schützen soll.
"Wir müssen schauen, was die Immunität heute braucht, wo ist sie gut und anwendbar, wo braucht es Veränderungen", meinte Prammer vor einer Woche in der ORF-Sendung "im Zentrum". "Niemand will an etwas festhalten, das einfach überholt ist." Eine Durchsicht der letzten Entscheidungen des Immunitätsausschusses habe gezeigt: "Es ist im Grunde immer eine Hand voll Abgeordneter, die es immer wieder trifft, und immer wieder dieselbe Art von Vorwürfen. Der Großteil der Abgeordneten hat da überhaupt keinen Mehrwert."
Verfassungsjuristen wie Heinz Mayer sehen das anders: Er tritt nicht nur für die weitgehende Abschaffung der außerberuflichen Immunität ein, bei der beruflichen Immunität - also Aussagen im Parlament betreffend - soll außerdem die Verleumdung als Tatbestand zulässig werden. Österreich gehöre zu jener Gruppe der Staaten mit dem "breitesten Immunitätsrecht", sagt Mayer.
Kein Auslieferungsantrag bei bestimmten Delikten
Laut der Nationalratspräsidentin wurde nun grundsätzlich eine Neuregelung vereinbart. "Es ist Konsens, dass wir in Zukunft durch neue gesetzliche Regelungen die außerberufliche Immunität abschaffen wollen und gleichzeitig die berufliche Immunität neu definieren", sagte sie am Mittwoch. Geklärt werden sollen diese Details in einer Arbeitsgruppe, die aber erst in etwa einem Monat ihre Tätigkeit aufnehmen soll. Bis dahin sollen die Klubs in internen Beratungen ihre Positionen für die Gespräche erarbeiten.
Für bestimmte Delikte soll in Zukunft kein Auslieferungsantrag mehr nötig sein. Auf konkrete Details will sich Prammer aber noch nicht festlegen, zumal im Gegenzug die berufliche Immunität neu geregelt werden soll. Zu klären wird laut Prammer unter anderem sein, ob auch Aussagen von Abgeordneten bei Pressekonferenzen und bei politischen Veranstaltungen künftig unter die berufliche Immunität fallen (und diese damit völlig immunisiert sind, Anm.) sollen.
Schutz vor Millionen-Klagen aus der Wirtschaft
"Genau ansehen" werden sich die Parteien laut Prammer auch die zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Abgeordneten-Immunität. Hintergrund: Die Immunität schützt die Mandatare nur vor strafrechtlicher Verfolgung, nicht aber vor zivilrechtlichen Ansprüchen. Vor allem die Grünen fordern seit längerem Streitwertbegrenzungen, damit finanzstarke Gegner niemanden mit Schadenersatzforderungen "wirtschaftlich kaputt klagen können".
Grünen-Geschäftsführer Dieter Brosz verwies dabei am Mittwoch etwa auf eine in den 90er Jahren von der Baufirma Teerag-Asdag gegen den Grünen Peter Pilz eingebrachte 100-Mio.Schilling-Klage (7,27 Mio. Euro). Solche Prozesse könnten nicht nur für Abgeordnete "existenziell bedrohend" werden. Der damalige Wiener Gemeinderat Pilz hatte sich nach dem Bekanntwerden von Preisabsprachen in der Baubranche auf das Unternehmen eingeschossen. Teerag-Asdag brachte eine Klage ein, die erst 2003 beigelegt wurde. Schließlich kam heraus, dass die Aussagen des Abgeordneten "von der Meinungsfreiheit umfasst" waren.
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